Wer wird gefördert?
Förderungen und Zuwendungen können Sportorganisationen und Sportvereine erhalten, die durch die für den Sport zuständige Senatsverwaltung als förderungswürdig anerkannt sind und die Gemeinnützigkeit dem Landessportbund Berlin durch Vorlage des gültigen Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheides mit dem Zweck „Förderung des Sports“ nachgewiesen haben.
Die Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin ist die Grundvoraussetzung für alle Vereine und Verbände, die eine Förderung erhalten wollen.
Im Mittelpunkt dieser Sportförderung stehen: Landesfachverbände, Berliner Sportvereine, Berliner Kadersportler/innen, alle Mitglieder und Mitgliedsorganisationen